Partner, welche eigene Archivbestände dem GWA zur Verfügung stellen wollen, können durch vertragliche Regelung inklusive finanzieller Absprache:
- Archivraum zur fachgerechten Lagerung von Archivmaterial zugeteilt erhalten;
- Archivbestände selbst mittels Infrastruktur erfassen oder erfassen lassen;
- sich fachlich beraten lassen;
- sich an Publikationen und Ausstellungen beteiligen.